Zum Inhalt springen
Mission Solar – Energiekonzepte für Dein Zuhause
PV-Wissen · 📄 Recht & Förderungen

Wärmepumpen-Förderung 2026: KfW 458 einfach erklärt

Bis zu 80 Prozent Zuschuss für den Heizungstausch: Wie sich Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus zusammensetzen – und was das im Einfamilienhaus konkret bedeutet.

8 Min.Zuletzt aktualisiert: August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Heizungsförderung läuft über das KfW-Programm 458 und gilt nur für Bestandsgebäude.
  • Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 20 %, Einkommensbonus 30 % – gedeckelt bei 80 %.
  • Förderfähig sind maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit, also höchstens 22.400 € Zuschuss.
  • Der Antrag wird vor Beauftragung gestellt; maßgeblich ist immer die Zusage der KfW.

Worum es bei KfW 458 geht

Die Heizungsförderung des Bundes unterstützt den Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe. Zuständig ist die KfW mit dem Programm 458 (BEG Einzelmaßnahme). Gefördert wird ausschließlich der Tausch im Bestand – ein Neubau fällt nicht darunter, und das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.

Die Fördersätze im Überblick

BestandteilSatzVoraussetzung
Grundförderung30 %Wärmepumpe als Ersatz für die bestehende Heizung im Bestandsgebäude
Klimageschwindigkeitsbonus20 %Selbst genutztes Wohneigentum, Austausch einer Ölheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- bzw. sonstigen Heizung
Einkommensbonus30 %Selbst genutztes Wohneigentum, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € (60.000 € mit mindestens einem minderjährigen Kind)
Maximale Förderquote80 %Summe aller Bestandteile, bezogen auf die förderfähigen Kosten
Bestandteile der Heizungsförderung

Wie viel Geld am Ende ankommt

Entscheidend ist nicht der Rechnungsbetrag, sondern die förderfähige Kostenbasis. Für die erste Wohneinheit liegt sie bei 28.000 €, für die Wohneinheiten 2 bis 6 bei je 15.000 € und ab der siebten Wohneinheit bei je 8.000 €. Im Einfamilienhaus ergibt sich daraus ein maximaler Zuschuss von 80 Prozent auf 28.000 €, also 22.400 €.

  1. 1Investitionskosten der Wärmepumpe inklusive Einbau ermitteln.
  2. 2Förderfähige Kostenbasis bestimmen (max. 28.000 € bei einer Wohneinheit).
  3. 3Zutreffende Boni addieren und bei 80 Prozent deckeln.
  4. 4Fördersatz auf die förderfähige Kostenbasis anwenden – das Ergebnis ist der Zuschuss.

Beispiel: 32.000 € Investition, selbst genutztes Einfamilienhaus, Austausch einer 24 Jahre alten Gasheizung, Haushaltseinkommen über 40.000 €. Fördersatz 30 + 20 = 50 Prozent, förderfähige Basis 28.000 € – Zuschuss 14.000 €. Die Restinvestition beträgt 18.000 €.

Förderung und Wirtschaftlichkeit zusammendenken

Der Zuschuss senkt die Restinvestition – und damit Finanzierungsrate, Cashflow und Amortisationszeit. Sinnvoll wird die Rechnung erst, wenn auch die Stromseite mitläuft: Eine Wärmepumpe, die einen Teil ihres Strombedarfs aus der eigenen PV-Anlage deckt, verändert die Betriebskosten deutlich. Genau dafür ist unser Wärmepumpenrechner mit dem Energiesystem-Rechner verbunden: Der ermittelte Betrag lässt sich direkt übernehmen.

Wärmepumpen-Förderung berechnenAlle Boni in wenigen Auswahlfeldern – inklusive Deckelung und Restinvestition.Berechne dein individuelles EnergiekonzeptPV, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox in einer Rechnung – mit Wirtschaftlichkeit und Restinvestition.

Quellen & Stand

Stand: August 2026 · zuletzt fachlich geprüft: 2026-08-18

Regulatorische Rahmenbedingungen können sich ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Planung.

FAQ

Häufige Fragen

Fragen zu deiner eigenen Situation?

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Für eine individuelle Einschätzung beraten wir dich gerne persönlich.

Noch mehr Wissen entdecken

Im Wissenscenter findest du weitere Beiträge zu Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und mehr.

Zum Wissenscenter