Wärmepumpenrechner mit Förderung: Verbrauch, Kosten und KfW-Zuschuss
Der Wärmepumpenrechner beantwortet zwei Fragen auf einmal: Wie viel Strom braucht eine Wärmepumpe in deinem Haus – und wie hoch fällt die staatliche Förderung nach KfW 458 aus? Beide Rechnungen greifen ineinander, weil erst die Investition nach Förderung zeigt, was eine Wärmepumpe wirklich kostet.
So berechnest du den Stromverbrauch einer Wärmepumpe
Ausgangspunkt ist dein heutiger Brennstoffverbrauch. Aus Gas- oder Ölverbrauch ermittelt der Rechner zunächst den tatsächlichen Wärmebedarf, denn ein Kessel setzt nicht jede Kilowattstunde Brennstoff in Wärme um. Erst dieser Wärmebedarf wird durch die Jahresarbeitszahl geteilt – das Ergebnis ist der Strombedarf der Wärmepumpe.
Als Faustformel gilt: Eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3,5 benötigt für 20.000 kWh Wärme rund 5.700 kWh Strom im Jahr. Entscheidend für diesen Wert ist die Vorlauftemperatur der Heizung, nicht das Baujahr des Hauses.
- Gasverbrauch × Kesselnutzungsgrad = tatsächlicher Wärmebedarf
- Wärmebedarf ÷ Jahresarbeitszahl = Stromverbrauch der Wärmepumpe
- Vorlauftemperaturen bis rund 55 °C sind für moderne Wärmepumpen gut beherrschbar
- Mit eigener PV-Anlage lassen sich pauschal rund 50 % des Wärmepumpenstroms selbst decken
Wärmepumpen-Förderung 2026: Wie sich der Zuschuss zusammensetzt
Die Heizungsförderung der KfW (Programm 458) besteht aus mehreren Bausteinen. Die Grundförderung von 30 Prozent erhält jede förderfähige Wärmepumpe im Bestand. Wer selbst genutztes Wohneigentum saniert und eine Ölheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt, bekommt zusätzlich 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus.
Der Einkommensbonus ist gestaffelt: bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent, bis 50.000 Euro 10 Prozent. Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt verschieben sich diese Grenzen um 10.000 Euro nach oben. Insgesamt sind maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, mit dem höchsten Einkommensbonus 80 Prozent – für ein Einfamilienhaus also höchstens 22.400 Euro Zuschuss bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten.
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % bei selbst genutztem Eigentum und altem Wärmeerzeuger
- Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € (mit Kind je +10.000 €)
- Maximale Förderquote: 70 % (80 % mit höchstem Einkommensbonus), förderfähige Höchstkosten 28.000 € für die erste Wohneinheit
Wann sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe rechnet
Wirtschaftlich wird eine Wärmepumpe vor allem durch drei Effekte: geringere Energiekosten gegenüber Gas und Öl, wegfallende Fixkosten für Schornsteinfeger und Kesselwartung sowie die Förderung, die die Investition deutlich senkt. In Kombination mit einer eigenen Photovoltaikanlage sinken die Betriebskosten zusätzlich, weil ein Teil des Wärmepumpenstroms vom eigenen Dach kommt.
Für Haushalte auf der Schwäbischen Alb und im Raum Reutlingen prüfen wir jedes Gebäude einzeln: Heizlast, Heizflächen und Aufstellort entscheiden darüber, ob die Wärmepumpe im Alltag effizient läuft. Der Rechner liefert dafür die Größenordnung, die persönliche Beratung die Sicherheit.
