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Mission Solar – Energiekonzepte für Dein Zuhause
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mission Solar (Inh. Samuel Rauscher) (nachfolgend "Mission Solar")

Reutlinger Str. 10,

72829 Engstingen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Beratungs-, Planungs-, Liefer- und Montageleistungen von Mission Solar im Bereich Photovoltaik- und Speicheranlagen sowie für Beratungs- und Vermittlungsleistungen im Bereich Wärmepumpen.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im Folgenden nicht ausdrücklich unterschieden wird.

Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. Leistungsumfang

Mission Solar bietet u. a. folgende Leistungen:

Planung, Auslegung und Beratung rund um Photovoltaik- und Speicheranlagen

Lieferung und Installation von PV-Modulen, Unterkonstruktion, DC-Verkabelung

AC-Installation über zertifizierte Elektro-Partnerunternehmen

Lieferung und Installation von Stromspeichern

Energiemanagement (EMS, Smart-Home-Anbindung)

Unterstützung bei der Netzbetreiber-/EVU-Anmeldung

Inbetriebnahme gemäß gültigen VDE-Normen

Vermittlung von Wärmepumpen über Partnerfirmen (keine eigene Montage)

Ein Materialverkauf ohne Installation erfolgt nicht.

Die Lieferung und Montage von Photovoltaik- und Speicheranlagen erfolgt durch Mission Solar unter Einsatz qualifizierter Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen.

Wärmepumpenanlagen werden ausschließlich vermittelt; eine eigene Lieferung oder Montage erfolgt nicht.

2.1 Planungshinweis – Abweichungen der Modulanzahl und Anlagenleistung

Die im Angebot angegebene Anzahl der Photovoltaikmodule sowie die daraus resultierende Anlagenleistung (kWp) stellen eine Planungsgröße dar. Grundlage sind die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung verfügbaren Informationen, insbesondere Luftbilder, Kundenangaben und Planunterlagen.

Ergibt sich im Rahmen der technischen Feinplanung oder bei der Montage vor Ort, dass aus baulichen, statischen, normativen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen eine Installation der geplanten Modulanzahl nicht oder nicht vollständig möglich ist, bleibt der Vertrag mit der tatsächlich installierten Modulanzahl wirksam.

In diesem Fall reduziert sich der vereinbarte Gesamtpreis anteilig entsprechend der tatsächlich installierten Modulanzahl. Bereits zu viel gezahlte Beträge werden gutgeschrieben oder erstattet.

Eine hierdurch bedingte Abweichung der installierten Gesamtleistung stellt keinen Sachmangel dar, sofern die Photovoltaikanlage technisch funktionsfähig, normgerecht und entsprechend dem vorgesehenen Nutzungskonzept errichtet wird.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen in diesem Fall nicht.

2.2 Austausch von Komponenten / gleichwertige Produkte

Mission Solar ist berechtigt, einzelne Komponenten der Photovoltaikanlage (insbesondere Module, Wechselrichter oder Speicher) durch gleichwertige oder technisch vergleichbare Produkte zu ersetzen, sofern

die technischen Eigenschaften, Leistung und Qualität gleichwertig oder höher sind

der Einsatzzweck nicht beeinträchtigt wird

keine wesentlichen optischen oder funktionalen Nachteile entstehen

Eine Abweichung von bis zu ±10 Wp pro Modul gilt als technisch gleichwertig und stellt keinen Mangel dar.

Ein Anspruch auf Lieferung eines bestimmten Herstellers oder Modultyps besteht nicht, sofern die vereinbarte Gesamtleistung und Funktionalität eingehalten wird.

3. Beratungsprotokoll, Bestandsaufnahme und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Im Anschluss an eine Auftragserteilung wird ein Beratungsprotokoll erstellt. Dieses dient der technischen Bestandsaufnahme, der Erfassung projektspezifischer Gegebenheiten sowie der Dokumentation der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

Das Beratungs- und Projektprotokoll enthält insbesondere Angaben zum Dach, Leitungswegen, Kabellängen, Zählerplätzen, baulichen und technischen Voraussetzungen, Zugänglichkeiten sowie zu möglichen Mehrleistungen und daraus resultierenden Mehrkosten. Die dort erfassten Angaben und Feststellungen gelten als Grundlage für die technische Ausführung und die Abrechnung.

Soweit sich auf Grundlage des Beratungs- und Projektprotokolls zusätzliche Leistungen, Mehrmeter, Mehraufwände oder Anpassungen des Leistungsumfangs ergeben, sind diese nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots und werden gesondert berechnet. Eine entsprechende Anpassung der Rechnungssumme ist zulässig.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Planung und Ausführung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Unzutreffende, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben, die zu zusätzlichem Aufwand führen, begründen keinen Anspruch auf kostenfreie Mehrleistungen.

Das Beratungsprotokoll ersetzt nicht das Angebot und stellt keine eigenständige Leistungsbeschreibung oder Garantie dar. Maßgeblich für den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang bleiben das angenommene Angebot sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ergibt sich im Rahmen der Ausführung vor Ort, dass aufgrund baulicher Gegebenheiten, Sicherheitsanforderungen oder technischer Voraussetzungen zusätzlicher Aufwand erforderlich ist (z. B. Gerüst, erschwerte Montagebedingungen, zusätzliche Befestigungen, Mehrmeter), der bei Angebotserstellung nicht erkennbar war, ist Mission Solar berechtigt, diese Leistungen gesondert zu berechnen.

Dies gilt insbesondere bei Abweichungen von den im Beratungsprotokoll oder durch den Auftraggeber gemachten Angaben.

4. Vermittlungsleistung Wärmepumpe

Wärmepumpen werden ausschließlich vermittelt.

Der Vertrag über Lieferung, Montage, Gewährleistung und Service kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partnerunternehmen zustande.

Mission Solar ist nicht Vertragspartner und übernimmt keinerlei Gewährleistung, Haftung oder Servicepflichten für diese Leistungen.

Mission Solar haftet nicht für die Ausführung, Terminierung, Qualität oder Förderfähigkeit der Wärmepumpenanlage. Etwaige Ansprüche sind direkt gegenüber dem ausführenden Partnerunternehmen geltend zu machen.

5. Preise & Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot angegebenen Festpreise.

Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Anfahrtskosten, Zusatzarbeiten und Mehraufwand werden gesondert berechnet, wenn sie nicht Bestandteil des Angebots sind.

5.1 Preisanpassung bei Marktveränderungen und Verzögerungen

Die im Angebot genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Einkaufs- und Marktpreisen.

Mission Solar behält sich vor, den Preis angemessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss erhebliche Änderungen bei Beschaffungskosten, Materialpreisen, Transportkosten oder gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben, die außerhalb des Einflussbereichs von Mission Solar liegen.

Eine Preisanpassung ist insbesondere zulässig, wenn

sich Marktpreise für wesentliche Komponenten um mehr als 5 % erhöhen oder

sich die Umsetzung des Projekts aus Gründen verzögert, die nicht von Mission Solar zu vertreten sind (z. B. Verzögerung durch Kunden, Behörden oder Dritte).

In diesem Fall wird der Kunde vor Umsetzung informiert. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglichen Auftragswertes, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

5.2 Abschlagszahlungen

Mission Solar ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen, insbesondere:

Anzahlung bei Auftragserteilung

Abschlag bei Materialbereitstellung

Abschlag nach Montagebeginn

Schlusszahlung nach Fertigstellung

Die konkrete Zahlungsstruktur ergibt sich aus dem Angebot.

5.3 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist Mission Solar berechtigt, Leistungen auszusetzen.

Verzugszinsen und weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleibt das gelieferte Material Eigentum von Mission Solar.

Der Eigentumsvorbehalt gilt ausschließlich für von Mission Solar gelieferte Komponenten im Bereich Photovoltaik- und Speicheranlagen.

7. Lieferzeiten & Montagefristen

Alle Termine sind unverbindliche Richtwerte.

Verzögerungen können auftreten durch:

Lieferanten und Hersteller

Wetter und äußere Umstände

Netzbetreiberbearbeitung (Zählerwechsel, Anmeldung, Freigabe)

behördliche Genehmigungen

Kooperationspartner (z. B. Elektriker, Dachdecker)

Derartige Verzögerungen berechtigen nicht zum Rücktritt oder zu Schadenersatz, es sei denn, Mission Solar handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Diese Regelung gilt ausschließlich für Leistungen im Bereich Photovoltaik- und Speicheranlagen.

7.1 Lieferfähigkeit und Verfügbarkeitsvorbehalt

Die Lieferung und Installation der vereinbarten Komponenten steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ausreichenden Selbstbelieferung von Mission Solar durch Hersteller und Lieferanten.

Sollte ein bestelltes Produkt nach Vertragsschluss nicht verfügbar sein oder sich die Lieferbarkeit erheblich verzögern, ist Mission Solar berechtigt, gleichwertige oder technisch vergleichbare Komponenten gemäß Ziffer 2.2 zu verwenden.

Ist eine Lieferung weder der ursprünglich vereinbarten noch einer gleichwertigen Komponente möglich, ist Mission Solar berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils zurückzutreten.

Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall entsprechend abgerechnet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

7.2 Höhere Gewalt (Force Majeure)

Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs von Mission Solar liegen und die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Mission Solar, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

Lieferengpässe oder Produktionsausfälle bei Herstellern

Störungen globaler Lieferketten

Energie- oder Rohstoffknappheit

staatliche Maßnahmen, Gesetzesänderungen oder behördliche Eingriffe

Streiks, Pandemien oder vergleichbare Ereignisse

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher:

freien Zugang zu Dach, Zählerschrank und Technikräumen

tragfähige, sichere und intakte Dacheindeckung

normgerechten Zählerschrank gemäß VDE / Netzbetreiber

ausreichend dimensionierte Internetverbindung (LAN empfohlen)

rechtzeitiges Entfernen von Hindernissen, Freiräumen der Arbeitsflächen

Bereitstellung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Gerüst), sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind

Sofern erforderliche Sicherheitsmaßnahmen nicht bereitgestellt werden oder zusätzliche Maßnahmen notwendig werden, ist Mission Solar berechtigt, diese gesondert zu berechnen oder die Arbeiten auszusetzen.

Kosten durch fehlende Mitwirkung oder ungeeignete bauliche Voraussetzungen trägt der Kunde.

9. Netzbetreiber / EVU-Anmeldung

Mission Solar unterstützt die Anmeldung beim Netzbetreiber.

Verantwortlich für:

die Bearbeitungsdauer

die technische Prüfung

die Freigabe

den Zählerwechsel

die Inbetriebnahme des Netzbetreibers

ist ausschließlich der Netzbetreiber.

Es besteht keine Haftung für Verzögerungen oder Ablehnungen.

9.1 Netzanschluss und Einspeiseprüfung

Mission Solar weist ausdrücklich darauf hin, dass vor Auftragsausführung in der Regel keine verbindliche Netzanschluss- oder Einspeisezusage des zuständigen Netzbetreibers eingeholt wird.

Die technische Prüfung und finale Entscheidung über den Netzanschluss sowie die Einspeisemöglichkeit obliegt ausschließlich dem Netzbetreiber.

Eine Ablehnung, Einschränkung oder Verzögerung der Einspeisung stellt keinen Mangel dar und berechtigt den Auftraggeber weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung oder Schadensersatz.

Der Vertrag bleibt unabhängig von der Einspeisezusage wirksam.

10. Fertigstellung & Abnahme

Die nachfolgenden Regelungen zur Fertigstellung und Abnahme gelten ausschließlich für Photovoltaik- und Speicheranlagen.

Die Anlage gilt als fertiggestellt, wenn sie technisch betriebsbereit installiert wurde – unabhängig vom Zählerwechsel oder der netzbetreiberseitigen Freischaltung.

Betriebsbereitschaft gilt als erreicht, wenn der Probelauf der Anlage erfolgreich durchgeführt

wurde – unabhängig von der Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber.

Die Fertigstellungsmeldung beim Netzbetreiber erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des

Rechnungsbetrags.

Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber nach Mitteilung der Fertigstellung.

Die Mitteilung erfolgt in Textform (z. B. E-Mail oder Messenger-Nachricht).

Erfolgt innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.

Voraussetzung ist, dass nur wesentliche Mängel zur Verweigerung der Abnahme berechtigen.

Eine Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sobald die Anlage ganz oder teilweise in Betrieb genommen oder durch den Auftraggeber genutzt wird.

11. Erträge, Prognosen & Verschattung

Ertragsprognosen sind unverbindliche Modellrechnungen. Abweichungen können u. a. entstehen durch:

Wetter

Verschattung

Verschmutzung

Netzbetreiberregelungen

individuelle Lastprofile

Eine Haftung für Mindererträge besteht nicht.

12. Gewährleistung & Garantie

Die gesetzliche Gewährleistung auf Montage- und Bauleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Herstellergarantien (Module, Wechselrichter, Speicher) werden vollständig weitergegeben.

Keine Gewährleistung bei unsachgemäßer Bedienung oder Fremdeingriffen.

Keine Haftung bei nicht normgerechter Hauselektrik oder Internetstörungen.

13. Haftung

Mission Solar haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den jeweiligen Auftragswert.

Ausgeschlossen sind insbesondere:

mittelbare Schäden

entgangener Gewinn

witterungsbedingte Verzögerungen

Schäden durch marode oder defekte Dacheindeckungen

Datenverlust oder Internetausfälle

14. Stornierung durch den Kunden

Bei Rücktritt/Kündigung vor Projektabschluss:

20 % Stornopauschale des Netto-Auftragswertes

100 % der bereits bestellten Materialien

volle Vergütung der bis dahin erbrachten Arbeitsleistungen

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

15. Rücktritt durch Mission Solar

Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:

der Kunde notwendige Mitwirkungen verweigert

sicherheitsrelevante Mängel vorliegen

Materialien nicht lieferbar sind

gesetzliche Anforderungen nicht umsetzbar sind

Ein Rücktritt erfolgt nur, soweit eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.

Erbrachte Leistungen werden in Rechnung gestellt.

16. Datenschutz

Es gilt unsere Datenschutzerklärung unter www.mission-solar.de/datenschutzerklaerung.

17. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Reutlingen, sofern der Kunde Unternehmer ist.

Für Privatkunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

18. Schriftform & Salvatorische Klausel

Änderungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Version 2.2 – 2026