Zwei Wege, Solarstrom im Mehrfamilienhaus zu teilen
Wird eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus installiert, stellt sich die Frage, wie der erzeugte Strom nicht nur dem Allgemeinstrom, sondern auch den einzelnen Wohneinheiten zugutekommen kann. Dafür gibt es in Deutschland im Wesentlichen zwei Modelle: klassisches Mieterstrom und die neuere gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Mieterstrom: das etablierte Liefermodell
Beim klassischen Mieterstrom liefert ein Anlagenbetreiber (z. B. der Gebäudeeigentümer oder ein Dienstleister) Solarstrom direkt an die Mieter im Haus und schließt dafür eigene Stromlieferverträge ab. Für nicht genutzten oder zusätzlich benötigten Strom bestehen weiterhin Verträge mit dem allgemeinen Stromnetz. Mieterstrom ist gesetzlich klar geregelt und kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Mieterstromzuschlag erhalten – verbunden mit entsprechenden Nachweis- und Meldepflichten.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: das schlankere Modell
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein neueres Modell, das den Verwaltungsaufwand gegenüber klassischem Mieterstrom deutlich reduzieren soll. Der PV-Strom wird direkt im Gebäude an die teilnehmenden Einheiten verteilt, ohne dass dafür ein eigenständiger Stromliefervertrag mit Endkundenpflichten erforderlich ist. Das macht das Modell besonders für kleinere und mittlere Mehrfamilienhäuser interessant, bei denen der Aufwand für klassisches Mieterstrom im Verhältnis hoch wäre.
Was in beiden Fällen technisch nötig ist
Unabhängig vom gewählten Modell braucht es ein passendes Messkonzept, das erfasst, wie viel Solarstrom in welcher Wohneinheit und im Allgemeinstrom genutzt wird, sowie wie viel Strom zusätzlich aus dem Netz bezogen wird. Je nach Gebäude kommen dafür unterschiedliche technische Lösungen infrage.
- Getrennte Erfassung von Allgemeinstrom und Wohneinheiten.
- Klare Zuordnung von Solarstromanteilen je Einheit.
- Kompatibilität mit dem bestehenden Zählerschrank und der Hausverkabelung.
Welches Modell passt: eine Frage des Einzelfalls
Ob klassisches Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sinnvoller ist, hängt von Gebäudegröße, Eigentümerstruktur, gewünschtem Verwaltungsaufwand und den individuellen Zielen ab. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht – die passende Lösung sollte für jedes Gebäude einzeln geprüft werden.
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